Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung europaweit – auch
in Deutschland. Wir berichteten bereits in verschiedenen News und Vorträgen über
die Anforderungen, die die DSGVO vor allem für mittelständische Unternehmen mit
sich bringt. Insbesondere müssen in bestimmten Fällen Einwilligungserklärungen
eingeholt und Kunden bzw. Lieferanten über die Verarbeitung personenbezogener
Daten informiert werden. In vielen Fällen muss zudem ein Datenschutzbeauftragter
benannt werden.
Nach rund vier Monaten DSGVO sind mittlerweile auch die ersten Abmahnfälle bekannt
geworden. Insbesondere unrichtige Datenschutzerklärungen im Internet sind
ein beliebtes Ziel von Abmahnkanzleien.
Eine ganz andere Gefahr droht nun aber von unerwarteter Stelle.
Viele Mitgliedsbetriebe berichten uns von Faxschreiben der so genannten „Datenschutzauskunft-
Zentrale“. In diesen Schreiben wird der Empfänger aufgefordert,
bestimmte Daten zwecks Erfassung an die „DAZ“ zu versenden. Das
Schreiben erweckt beim ersten Querlesen den Eindruck, man sei verpflichtet,
das Formular auszufüllen, zumal Fristen gesetzt werden. Tatsächlich ergibt
sich aus dem Kleingedruckten, dass durch Rücksendung des Faxes ein
Abovertrag für 498 EUR jährlich für immerhin drei Jahre zustande kommt. Als
Gegenleistung erhält man angeblich datenschutzrechtliche Muster (z.B. Datenschutzerklärung,
Verarbeitungsverzeichnis).
Unsere Empfehlung!
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte dieses auf keinen Fall unterschrieben
zurücksenden. Denn dann erhält man nach wenigen Tagen eine Zahlungsaufforderung.
Wer das Fax jedoch bereits ungelesen unterschrieben zurückgeschickt hat,
sollte seine Erklärung umgehend widerrufen beziehungsweise hilfsweise wegen arglistiger
Täuschung anfechten. Darüber hinaus sollten Rechnungen der DAZ nicht bezahlt
werden, sondern die Forderungen vielmehr nach Widerruf und Anfechtung bestritten
werden. Bereits geleistete Zahlungen sollten zurückgefordert werden.
Schließlich kann auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betrugs
in Betracht gezogen werden.