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Bei Pech und Pannen gut gerüstet

Seit Jahren fahren die Deutschen ungebremst mit Auto oder Wohnmobil in den Urlaub. Davor lassen die Autofahrer pflichtbewusst ihr Fahrzeug in der Werkstatt checken. Für den Fall der Fälle unterwegs ist damit allerdings keiner automatisch gerüstet. Denn eine Panne oder ein Unfall kann jeden treffen. Also packen wir das Auto und nehmen mit:

Warnwesten. In Deutschland sind sie seit 2014 vorgeschrieben und müssen mit den Kontrollzeichen EN 471 oder EN ISO 20471 versehen sein. Obwohl pro Fahrzeug nur eine der gut sichtbaren roten, gelben oder orangefarbenen reflektierenden Signalweste Pflicht ist, sollte für jeden Insassen ein Exemplar griffbereit im Auto liegen. Die Polizei kann bei einer Kontrolle 15 Euro Strafgeld anordnen, wenn nicht wenigstens eine Weste an Bord ist. Unsere europäischen Nachbarn verhängen bei fehlender Warnweste teils deutlich höhere Strafen: In Frankreich werden beispielsweise ab 90 Euro fällig, in Tschechien ab 95 Euro.

Pannenset. Zur Pflichtausrüstung gehört das Warndreieck. Es warnt den fließenden Verkehr vor dem Unfall- und Pannenfahrzeug. Auf der Autobahn ist es etwa 200 Meter, auf Landstraßen 100 Meter und innerorts rund 50 Meter hinter dem Fahrzeug auf zu stellen. Im Pannenfall hilfreich sind Abschleppseil oder Starthilfekabel, Taschenlampe und für einen schadhaften Reifen das Pannenset, alternativ Radkreuz und Wagenheber für den Wechsel auf das Ersatz- oder Notrad.

Verbandkasten. Er kann Leben retten und ist deshalb in jedem Fahrzeug Vorschrift. Versteckt unter dem Sitz fristet er allerdings oft ein Schattendasein. Autobesitzer sollten ihn regelmäßig überprüfen. Entspricht er der gültigen DIN 13164? Ist sein Verfallsdatum abgelaufen? Ist er noch vollständig? Fehlt der Verbandkasten gänzlich, droht bei einer Verkehrskontrolle ein Verwarnungsgeld. Bei der Gelegenheit schadet es nicht, das Erste-Hilfe-Wissen aufzufrischen. Das Deutsche Rote Kreuz bietet beispielsweise spezielle Kurse zum Verhalten nach einem Verkehrsunfall.

Papiere. Sind Auto und Insassen gestrandet, helfen Automobilklub, Hersteller oder Versicherer mit ihren Leistungen aus Mitgliedschaft, Mobilitätsgarantie oder Schutzbrief aus der Misere. Sie organisieren die Weiterfahrt oder den Rücktransport. Die Notrufnummer gehört unbedingt zu den Papieren, ebenso im Falle eines Unfalls im Ausland die Grüne Versicherungskarte und der Europäische Unfallbericht.