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Alles frisch im Verbandkasten?

Er fährt immer im Auto mit, führt aber oft ein Schattendasein im Kofferraum. Einen regelmäßigen Check des Verbandkastens sollte jeder Autofahrer einmal jährlich vornehmen, rät der Obermeister der Kfz-Innung.

Einerseits haben Pflaster, Einweghandschuhe oder Verbandspäckchen ein Haltbarkeitsdatum, andererseits gilt seit Anfang 2014 die neugefasste Norm 13164.

Zum Inhalt gehören jetzt ein 14-teiliges Pflasterset mit zugeschnittenen Pflasterstreifen, Fingerstripps und -kuppenverbänden, Hautreinigungstücher und ein Verbandpäckchen in Kindergröße. Andere Teile wie Mullbinden wurden dafür gestrichen.

Nur wenn der Inhalt tiptop ist, kann er helfen im Fall der Fälle Leben zu retten.  Wer ohne aktuelles Material in der Erste-Hilfe-Box unterwegs ist, kann mit einem Bußgeld von fünf Euro belegt werden, bei der Hauptuntersuchung ist es ein geringer Mangel. „Frische“ Verbandskästen gibt es im Autohandel.

Verbandkästen nach alter Norm dürfen noch bis Ende 2014 verkauft werden und gelten bis zu ihrem Verfallsdatum.

Auffrischen sollte Autofahrer regelmäßig ihre Erste-Hilfe-Kenntnisse, empfiehlt der Obermeister. Zwar gehört ein Kurs zum Führerschein dazu, doch danach gerät ein Auffrischungslehrgang oft in Vergessenheit.

Deshalb sollte ein Erste-Hilfe-Kurs, der von Wohlfahrtsverbänden oder privaten Organisationen angeboten wird, alle zwei bis drei Jahre absolviert werden, sagt er. Wer nochmal übt, wie eine Atemkontrolle oder die stabile Seitenlage funktioniert, kann im Ernstfall besser helfen.