Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken oder Marketingzwecken genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Technisch notwendige Cookies werden auch bei der Auswahl von Ablehnen gesetzt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit von der Cookie-Erklärung auf unserer Website ändern oder widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung

Alle akzeptieren Einstellungen Details einblenden Ablehnen

Impressum | Datenschutzerklärung | Cookie Erklärung

Auf unserer Webseite sind externe Links mit dem Symbol gekennzeichnet.
SUCHE
KONTAKT

0 2641 / 40 35
info@kfz-ahrweiler.de

Datenschutz: Achtung Abofalle – Abzocke mit DSGVO durch die „Datenschutzauskunft-Zentrale“

Seit dem 25.05.2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung europaweit – auch
in Deutschland. Wir berichteten bereits in verschiedenen News und Vorträgen über
die Anforderungen, die die DSGVO vor allem für mittelständische Unternehmen mit
sich bringt. Insbesondere müssen in bestimmten Fällen Einwilligungserklärungen
eingeholt und Kunden bzw. Lieferanten über die Verarbeitung personenbezogener
Daten informiert werden. In vielen Fällen muss zudem ein Datenschutzbeauftragter
benannt werden.
Nach rund vier Monaten DSGVO sind mittlerweile auch die ersten Abmahnfälle bekannt
geworden. Insbesondere unrichtige Datenschutzerklärungen im Internet sind
ein beliebtes Ziel von Abmahnkanzleien.
Eine ganz andere Gefahr droht nun aber von unerwarteter Stelle.
Viele Mitgliedsbetriebe berichten uns von Faxschreiben der so genannten „Datenschutzauskunft-
Zentrale“. In diesen Schreiben wird der Empfänger aufgefordert,
bestimmte Daten zwecks Erfassung an die „DAZ“ zu versenden. Das
Schreiben erweckt beim ersten Querlesen den Eindruck, man sei verpflichtet,
das Formular auszufüllen, zumal Fristen gesetzt werden. Tatsächlich ergibt
sich aus dem Kleingedruckten, dass durch Rücksendung des Faxes ein
Abovertrag für 498 EUR jährlich für immerhin drei Jahre zustande kommt. Als
Gegenleistung erhält man angeblich datenschutzrechtliche Muster (z.B. Datenschutzerklärung,
Verarbeitungsverzeichnis).

Unsere Empfehlung!
Wer ein solches Schreiben erhalten hat, sollte dieses auf keinen Fall unterschrieben
zurücksenden. Denn dann erhält man nach wenigen Tagen eine Zahlungsaufforderung.
Wer das Fax jedoch bereits ungelesen unterschrieben zurückgeschickt hat,
sollte seine Erklärung umgehend widerrufen beziehungsweise hilfsweise wegen arglistiger
Täuschung anfechten. Darüber hinaus sollten Rechnungen der DAZ nicht bezahlt
werden, sondern die Forderungen vielmehr nach Widerruf und Anfechtung bestritten
werden. Bereits geleistete Zahlungen sollten zurückgefordert werden.
Schließlich kann auch eine Strafanzeige wegen des Verdachts des versuchten Betrugs
in Betracht gezogen werden.